Kōki Hirota, seines Zeichens japanischer Außenminister, trifft soeben in Moskau ein. Bis zum letzten Jahr war er noch Botschafter in Russland und kennt sich ganz gut mit den Verhältnissen aus.
Für die Interessen der Sowjetunion ergreift Außenminister Litwinow das Wort. Nach der Begrüßung sagt er:
"Wie Sie alle wissen zieht in Ostasien ein Sturm herauf. In der Sowjetunion nimmt man die japanischen Drohungen an China sehr ernst, wir rechnen schon bald mit einem Krieg zwischen dem eurigen Reiche und China."
Litwinow nahm kein Blatt vor den Mund und titulierte Japan eindeutig als Agressor.
"Ich will keinesfalls unhöflich klingen, aber es liegt nicht im Interesse der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken oder der Volksrepublik Mongolei, für die ich hier eindeutig mit Stellung beziehe, in diesen Konflikt involviert zu werden. Deshalb schlage ich Ihnen folgenden Vertragsentwurf vor."
ZitatNicht-Agressionspakt zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und dem Kaiserreich Japan
Das Präsidium des Obersten Sowjets der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und Seine Majestät der Kaiser von Japan, von dem Wunsch, friedlicher und freundschaftlicher Beziehungen zwischen den beiden Ländern erfüllt, haben beschlossen, einen Pakt der Neutralität zu schließen, für dessen Zweck sie haben als ihre Vertreter benannt haben:
Das Presidium des Obersten Sowjets der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken -Maxim Maximowitsch Litwinow, Volkskommissar für Auswärtige Angelegenheiten der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken;
Seine Majestät der Kaiser von Japan -Kōki Hirota, Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Diese haben nach einem Austausch ihrer Anmeldeinformationen, die in der gebührenden Form gefunden wurden, Folgendes vereinbart:
Artikel 1: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, friedliche und freundschaftliche Beziehungen zwischen ihnen zu pflegen und respektieren die territoriale Integrität und Unverletzlichkeit der anderen Vertragspartei in den Grenzen vom 1. Juni 1933.
Artkel 2: Sollte eine der Vertragsparteien zum Gegenstand der Feindseligkeiten Seitens eines oder mehrerer dritter Mächte, wird die andere Vertragspartei die Neutralität während der ganzen Dauer des Konflikts beibehalten.
Artikel 3: Die vorliegende Pakt in Kraft tritt ab dem Tag seiner Ratifizierung durch beide Vertragsparteien in Kraft und bleibt für fünf Jahre gültig.
Artikel 4: Der vorliegende Pakt bedarf der Ratifikation so bald wie möglich. Die Ratifikationsurkunden sollen in Tokio ausgetauscht werden.
Zur Bestätigung dessen haben die oben genannten Vertreter haben den vorliegenden Pakt in zwei Ausfertigungen unterzeichnet, in der russischen und der japanischen Sprache, und mit ihren Siegeln versehen.
Nach langen Überlegungen unterschrieb Hirota den Vertrag. Er gönnte den Japanern eine Auszeit an der russischen Grenze und dadurch kann man nun mehr Truppen für eine mögliche Invasion Chinas entbehren.
Die Sowjets waren überrascht, dass die Japaner den Vertragsentwurf unterzeichneten. Doch Litwinow ließ sich nicht beirren und wartete noch auf Stalin, der zur feierlichen Vertragsunterzeichnung ebenfalls anwesend sein wollte. Als der Japaner unterzeichnete wurde dieses Foto gemacht, welches am nächsten Morgen in allen sowjetischen Zeitungen zu finden war.