1. Die Vertragsparteien schätzen mit allen ihren verfügbaren Mitteln das Staatsgebiet ihres eigenen und das anderer Parteien und greifen sich nicht gegenseitig an.
2. Die Streitmacht einer jeden Vertragspartei hat Durchmarschrecht und Recht auf Benutzung der Häfen einer jeden anderen. Zusätzlich hat jede Vertragspartei das Recht Truppen in jedem der anderen Mitgliedsländer zu stationieren.
3. Der Faschismus wird als höchste Staatsform anerkannt. Anderen Staaten wird auf den Weg in den Faschismus geholfen
4. Der Kommunismus wird mit allen möglichen Mitteln bekämpft
5. Im Zuge der gemeinsamen, militärischen Zusammenarbeit kommt es regelmäßig zum Austausch militärischer Mittel. So soll jede der Vertragsparteien die Vorzüge der Taktiken der anderen Parteien kennen lernen.
6. Gehen die Aggressionen von einem der Vertragsstaaten aus, so steht es den anderen Parteien frei ob sie eingreifen oder nicht.
7. Bei Notständen und Katastrophen, wie Hungersnöte, Erdbeben und anderen verpflichten sich alle Parteien den jeweils Betroffenen die entsprechende Hilfe zu leisten.
gez. Tennó Hirohito, Dai-Nippon
Engelbert Dollfuß, Österreichischer Bundeskanzler
Benito Mussolini, Regierungschef des Königreiches Italien