Die dritte französische Republik ist ein Zentralstaat, der 1871 nach der Niederlage im Deutsch-Französischen-Krieg ausgerufen wurde. Verfassungsgemäß besteht die gesetzgebende Gewalt aus zwei Kammern, Chambre des Députés und Sénat, die zusammen das Assemblée Nationale bilden. Durch beide Institutionen wird gemeinsam der Staatspräsident auf 7 Jahren gewählt, der gegenüber der Regierung eine starke Position einnimmt. Insbesondere entscheidet er über den Ministerpräsidenten, der seinerseits das Regierungsoberhaupt darstellt. Gegenüber der Zentralregierung besitz das Staatsoberhaupt ein aufschiebendes Vetorecht. Ferner unterzeichnet er die Gesetze und prüft diese auf Verfassungskonformität.
Der Ministerpräsident steht der Zentralregierung vor und schlägt dem Präsidenten die Kabinettsmitglieder zu Ernennung oder Entlassung vor. Als Regierungschef obliegt ihm die Richtlinienkompetenz und trägt gegenüber dem Parlament (Assemblée Nationale) die Verantwortung.