Meine Damen und Herren, auch wenn ich persönlich nicht dahinter stehe, so muss ich auf Beschluss der Regierung folgendes mitteilen: Wir teilen nicht die Position der Vertreter im Völkerbund, noch unserer Vorgängerregierung. Wir betrachten die Freie Stadt Danzig gemäß Versailler Vertrag als souveränen Staatskörper. In den Artikeln 100 ff. ist festgelegt, wie die Freie Stadt Danzig zu sein hat, und dass die Freie Stadt Danzig u.a. in das polnische Zollgebiet aufzunehmen ist sowie Deutsche und Polen gleichberechtig zu sein haben. Sollte eine Volksabstimmung stattfinden und die Freie Stadt Danzig aus dem Mandat des Völkerbundes in das Deutsche Reich gelangen, so ist zu befürchten, dass diese Artikel keine Beachtung mehr finden werden. Aus diesem Vertragsbruch leitet sich die Sanktion ab, die die polnische Regierung zu treffen gedenkt. Die nach Artikel 89 vorgeschriebenen Transitverbindungen werden nicht zugelassen ab dem Augenblick, ab welchem die Freie Stadt Danzig nicht mehr unter dem Mandate des Völkerbundes steht. Denn begeht das Deutsche Reich einen Vertragsbruch, so sehen wir uns gezwungen, diesen angemessen zu sanktionieren - auch wenn diese Sanktion dem Versailler Vertrag widerspricht, denn Ziel der Sanktion ist es, den Versailler Vertrag mitsamt all seinen Bestimmungen wiederherzustellen.