Schreiben vom Springfield Armory und der Browning Arms Corporation an das Kriegsministerium der Republik China
Sehr geehrte Damen und Herren des Kriegsministeriums der Republik China, mit Bedauern nehmen die verantwortlichen Personen in der Führungsspitze des Springfield Armory die wachsende Spannung mit der Japanischen Regierung zur Kenntnis. Es scheint sich ein erneuter militärischer Konflikt zwischen Ihren beiden Staaten anzubahnen. Hierbei scheint Ihr ehrwürdiges Land jedoch ins Hintertreffen zu geraten, da, wie es heißt, die Ausrüstung der Soldaten der Chinesischen Republik eher bescheiden sein soll. Daher bietet das Springfield Armory Ihnen in Zusammenarbeit mit der Browning Arms Corporation den Bau von M1903 Springfield Repetiergewehren, [http://de.wikipedia.org/wiki/Browning_M1919]Browning M1919 Maschinengewehren[/url], sowie dazu gehöriger Munition an, um einem Japanischen Sturm gewachsen zu sein.
In Hoffnung auf baldige Antwort Jeffrey Harding Vorstandsmitglied der Springfield Armory
Schreiben vom Springfield Armory und der Browning Arms Corporation an das Kriegsministerium der Republik China
Sehr geehrte Damen und Herren des Kriegsministeriums der Republik China, da die Brownings Arms Corporation und das Springfield Armory als Privatunternehmen tätig sind bietet sich lediglich eine finanzielle Vergütung an. Überdies böten wir Ihnen an den Transport der Waffen zu übernehmen. Ein geeigneter Hafen zur Abfertigung der Waffen fände sich in San Francisco. Zum 1. Dezember 1932 könnte die erste Lieferung von 19.000 Gewehren des Typs SpringfieldM1903 (982 Dollar/Stück) und 1000 Maschinengewehren des Typs Browning M1917 (1721 Dollar/Stück) eintreffen. (Zoll- und Transportkosten inklusive) 120 Schuss Munition pro Gewehr und 600 Schuss Munition pro Maschinengewehr könnten durch einen Aufpreis von 12% mitgeliefert werden. Zum 1. Januar 1933 würde sich diese Zahl verdoppeln und dann bis zu einer Stornierung oder Abänderung des Auftrages Ihrerseits (mindestens 3 Monate im vorraus) bei monatlich 38.000 Springfield Gewehren und 2.000 Browning Maschinengewehre verbleiben.
In Hoffnung auf baldige Antwort Jeffrey Harding Vorstandsmitglied der Springfield Armory
Zitat von Vertrag zur Lieferung von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren zwischen der Springfield Armory und der Browning Arms Corporation mit dem Kriegsministerium der Republik China § I) a) Das Springfield Armory verpflichtet sich dazu, zum Ersten Dezember 1932 19.000 Gewehre des Typ SpringfieldM1903 an die Republik China zu liefern. b) Die Browning Arms Corporationen verpflichtet sich dazu, zum Ersten Dezember 1932 1.000 Maschinengewehre des Typ BrowningM1919 an die Republik China zu liefern.
§ II) a) Das Springfield Armory verpflichtet sich dazu, ab dem Ersten Januar 1932 zu jedem Monatsersten 38.000 Gewehre des Typ SpringfieldM1903 an die Republik China zu liefern. b) Die Browning Arms Corporationen verpflichtet sich dazu, ab dem Ersten Januar 1933 zu jedem Monatsersten 2.000 Maschinengewehre des Typ BrowningM1919 an die Republik China zu liefern.
§ III) a) Zu jedem Modell SpringfieldM1903 werden zusätzlich 120 Schuss Munition geliefert. b) Zu jedem Modell BrowningM1919 werden zusätzlich 600 Schuss Munition geliefert.
§ IV) a) Der Transport der Waren wird von der Springfield Armory und der Browning Arms Corporation auf dem Seeweg übernommen. b) Sollte der Transport auf dem Seeweg aus nicht näher zu definierenden Gründen unmöglich gemacht werden, werden die Waren auf dem Luftweg oder einer anderen Route zur See transportiert werden. In diesem Falle ist eine Preiserhöhung unter Zustimmung beider Vertragsparteien möglich.
§ IV) a) Der Preis für ein Modell des SpringfieldM1903 beträgt 982 Dollar. b) Der Preis für 120 Schuss Munition für das SpringfieldM1903 beträgt 117.84 Dollar. c) Der Preis für ein Modell des BrowningM1919 beträgt 1721 Dollar. d) Der Preis für 600 Schuss Munition für das Browning M1919 beträgt 206.52 Dollar. e) Transport- und Zollkosten sind im Preis inbegriffen.
§ V) a) Der Vertrag ist gültig, bis einer der Vertragspartner ihn mit einer 3 Monatigen Frist aufkündigt. b) Der Vertrag darf modifiziert werden, wenn beide Vertragsparteien den Umständen der Modifizierung zustimmen.