Von der Reichsregierung wurde die Zensur der Presse mit der Wirkung vom 01.08.1932 beschlossen. Jede Zeitung soll vor dem entgültigen Druck von den Behörden überprüft werden, um einen Artikel wie vom 30.07. in der FaZ, welcher das Ansehen der Weimarer Republik nachhaltig geschadet hat, zu verhindern.
Der Reichspräsident unterschrieb den Gesetzesvorschlag.