Im gemeinsamen Einverständniss, den Frieden auf dem Balkan und Osteuropa sowie der Welt zu sichern, schließen das Königreich Jugoslawien und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken folgenden Vertrag:
§1: Zwischen beiden Vertragsparteien herrscht ein allumfassender Nichtangriffspakt.
§2: Der Vertrag ist auf 10 Jahre ausgelegt und wird nach Ablauf der Frist automatisch verlängert, sollte nicht eine der Vertragsparteien mindestens 12 Monate vor Ablauf der Frist den Vertrag für aufgelöst erklären.
Verteidigungsabkommen und Freundschaftsvertrag mit der Republik Österreich:
NACHBARSTAATEN-VERTRAG: Jugoslawien-Österreich
§1 Beide Staaten helfen sich finanziell, falls die Regierung des Kreditgebenden Landes zustimmt. §2 Beide Staaten rücken näher zusammen und fördern den Austausch von Studenten, Akademikern und Fachkräften.
Militärisches Bündnis §1 Zwischen beiden Ländern herrscht ein Nicht-Angriffspakt. §2 Zwischen beiden Ländern herrscht ein Verteidigungspakt.
Abkommen wurde am 24.09.1932 unterzeichnet und ist somit rechtsgültig.