Lao ist gemäß den Artikeln 1 und 5 seiner Grundordnung eine absolute Monarchie. Traditionell hat jeder Bürger anlässlich öffentlicher Audienzen Zugang zu hohen Offiziellen und das Recht sich mit Petitionen direkt an diese zu wenden. Das Königreich besteht aus 13 Provinzen, die von Prinzen oder engen Verwandten der königlichen Familie regiert werden. Alle Provinzgouverneure werden vom König ernannt.
Regierung Seit der Staatsgründung haben die laotischen Könige stufenweise ein zentrales Regierungssystem errichtet. 1923 wurde ein Ministerrat ins Leben gerufen, dessen Mitglieder vom König berufen werden, dem sie alleine verantwortlich sind. Dieses Gremium berät den König bei der Festlegung der generellen politischen Linie und leitet die Aktivitäten der wachsenden Verwaltung. Der Ministerrat besteht aus dem Premierminister, dem ersten- und dem zweiten Vizepremierminister, 20 weiteren Ministern, von denen der Verteidigungsminister auch das Amt des zweiten Vizepremierministers bekleidet, zwei Staatssekretären sowie einer kleinen Anzahl von Beratern und Leitern großer autonomer Organisationen.
Gesetzgebung Gesetze werden durch Beschluss des Ministerrates und nachfolgender Ratifizierung durch königliches Dekret in Kraft gesetzt. Sie müssen mit dem Buddhistischem Glauben in Einklang stehen. Im Juli 1927 wurde die Anzahl der Mitglieder des beratenden Gremiums von 60 auf 90 erhöht. Im Mai 1928 erfolgte sodann nochmals eine Erweiterung auf 120 und im Jahre 1929 auf 150 Mitglieder. Da viele der alten Mitglieder anlässlich der Erweiterungen nicht erneut ernannt wurden, hat sich die Zusammensetzung des Gremiums deutlich verändert. Die Rolle des Rats wird auch in Anbetracht der wachsenden Erfahrung des Gremiums stufenweise erweitert.
Gerichtsbarkeit Die Justiz wird von einem System von Ministern nach den Regeln des Buddhismus ausgeübt. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist zwar gesetzlich geschützt. Die einzelnen Richter werden jedoch vom König auf Vorschlag der Hohen Rates in Justizfragen ernannt. Dieser Rat besteht aus zwölf erfahrenen Juristen. Der König ist die höchste Revisionsinstanz und hat das Begnadigungsrecht. Er ist daher de facto oberster Richter.