Freundschafts und Handelsvertrag mit Bulgarien und Rumänien:
[list]§1 Die Vertragspartner verpflichten sich jeden Anspruch auf Gebiete der anderen Vertragspartner fallen zu lassen, Minderheiten die aufgrund dessen im anderen Staatsgebiet leben bekommen umfangreiche Rechte zugesprochen.
§2 Die Vertragspartner verpflichten sich jeden Anspruch anderer Staaten auf das Staatsgebiet eines anderen Vertragspartners zurückzuweisen.
§3 Die Vertragspartner verpflichten sich, sollte das Staatsgebiet eines anderen Mitgliedes Angegriffen werden diesem Militärische Hilfe zu leisten.
§4 Rumänien liefert eine aller 2 Jahre neu verhandelbare Menge an Öl im Austausch gegen Getreide und Nahrungsmittel an Bulgarien und Jugoslawien.
§5 Die Vertragspartner verpflichten sich zur engen Zusammenarbeit auf Militärischem Gebiet.[/list:u]