Die exekutive Gewalt wird von der Großherzogin und der Regierung ausgeübt. Die Regierung setzt sich zusammen aus dem Premierminister, der auch den traditionellen Titel Staatsminister führt, und 14 Ministern. Ein beratendes Organ ist der Staatsrat, der aus 21 Mitgliedern besteht und zu je einem Drittel vom Parlament, von der Großherzogin und vom Staatsrat selbst ernannt wird. Er wirkt mit bei der Gesetzgebung. Sein Veto bei Gesetzentwürfen hat eine auf drei Monate begrenzte aufschiebende Wirkung.