Das luxemburgische Privatrechtssystem wurzelt in dem unter Napoléon Bonaparte entstandenen französischen Code Civil und gehört zusammen mit dem französischen und belgischen Recht zu den am engsten an das napoleonische Zivilrecht angelehnten heutigen Rechten des romanischen Rechtskreises. Auch das Strafrecht ist stark vom französischen Vorbild beeinflusst, während das Verwaltungsrecht eher dem deutschen Vorbild entspricht. Die Rechtssprache ist Französisch, Gerichtssprache hingegen luxemburgisch, deutsch und/oder französisch, je nach Fall.
Im Großherzogtum gibt es drei Friedensgerichte (in Esch-sur-Alzette, Luxemburg und Diekirch), zwei Bezirksgerichte (in Luxemburg und Diekirch) und einen Obersten Gerichtshof (Luxemburg), der den Berufungsgerichtshof und den Kassationshof umfasst. In Straf- und Zivilsachen ist der Kassationshof die höchste Rechtsprechungsinstanz im Land. Des Weiteren gibt es ein Verwaltungsgericht (in Luxemburg) und einen Verwaltungsgerichtshof (ebenfalls Luxemburg) sowie einen Verfassungsgerichtshof (Luxemburg).