ZitatVertrag für den Beistand des Großherzogtums Luxemburg
Die Französische Republik verpflichtet sich im falle eines Angriffes das Großherzogtum mit allen vorhandenen Mitteln zu verteidigen. Zudem verpflichtet sich die Französische Republik die Luxemburgische Bevölkerung und ihre Herzogliche Familie in Frankreich für Schutz, Aufnahmen und Verpflegung zu sorgen. Die Französischen Streitkräfte die Großherzogliches Staatsgebiet betreten unterstehen direkt ihrer Großherzoglichen Hoheit Charlotte von Luxemburg. Die Streitkräfte Luxemburgs werden von der Französischen Armee weiter Ausgebildet und mit Gewehren versort die für Übungen zugezogen werden können.
Paris am 02.10.1932 Französischer Staatspräsident Albert Lebrun
1§ Mit diesem Vertrag wir ein Nichtangriffspakt beschlossen. 2§ Dieser untersagt den Ländern sich gegenseitig anzugreifen. 2. Wirtschaftshife für Kriegsgegner ist ebenfalls verboten. 3§ In Falle in einem Kriegseintritt, dürfen sich diese Länder nicht angreifen, dass heißt wenn sich eine der beiden Länder gegen ein Land in Krieg tritt, darf das andere Land nicht gegen diese Land eintreten. 4§ Beistandspakte sind berücksichtigt, so darf eines der Länder als Beistand eingreifen, damit verliert der Vertrag bis Austritt des Krieges des jeweiligen Landes die Gültigkeit. 5§ Dieser Vertrag hindert nicht an einem Beistandpakt, Wirtschaftspakt oder anderem. 6§ Der Vertrag darf jederzeit gekündigt werden, hat allerdings noch 2 Monate nach Kündigung Wirkung. Das bedeutet das der Vertrag noch 2 Monate nach Kündigung läuft.
ZitatFrüchte bis zu 4 Tonnen Gemüse bis zu 2 Tonnen Erze min. bis zu 6 Tonnen Blei min. bis zu 10 Tonnen Kupfer min. bis zu 8 Tonnen Palmöl bis zu 2 hl Eisenerz (Marokko) wenn möglich bis zu 6 Tonnen (für Forschung) Kopra (Sp. Guin.) 2 Tonnen
Frankreich bietet:
Insgesammt 50 Panzer, 15 Renault Char B1 tank 35 Renault R-35 Panzer Und Glaswaren bis zu 6 Tonnen
ZitatHandelsvertrag zwischen der Republik Frankreich und dem Königreich Rumänien
§1 Die Französische Republik liefert an das Königreich 1.000 Traktoren der genannten Marke und 1.000 Mähdrescher der zuvor genannten Marke bis in 2 Monaten.
§2 Das Königreich Rumänien liefert jede Woche 5 Tonnen Erdöl/Rohöl auf die Dauer von drei Jahren und kann auf diesen Vertrag binnen 2 Monaten revidieren.
§3 Sollte im falle eines Krieges die Erdöl/Rohöllieferung zum erliegen kommen, ist das Königreich Rumänien dazu verpflichtet die Ausstehenden Lieferungen in Geldmitteln zu bezahlen.
§4 Beide Vertragspartner erklären mit ihrer Unterschrift den Vertrag bis auf weiteres für gültig.
Botschafter Thiam les Morete unterzeichnet Damir Woratsch, Aussenministerium unterzeichent