Die Wehrpflicht wurde am 13. Januar 1874 erstmals vom russischen Zaren eingeführt. Damals fand die Einzeihung allerdings nur sporadisch statt, von 550.000 Wehrtauglichen Männern pro Jahrgang wurden nur 225.000 eingezogen. Zudem war die sogenannte Opoltschenije nur schlecht ausgerüstet, Waffen und Uniformen standen nur für einen kleinen Teil der Streitkräfte bereit. Nach der Oktoberrevolution 1917 wurde die Wehrpflicht abgeschafft. Viele Männer wurden allerdings zwangsrekrutiert, sodass die Rote Armee zu Höchstzeiten bis zu 5 Millionen Mann zählte. Nach dem Bürgerkrieg war eine so große Armee allerdings sehr kostspielig, und so wurde eine, in den Proportionen zu der gewaltigen Einwohnerzahl Russlands, kleine Berufsarmee gebildet. Diese zählte 1927 rund 700.000 Mann. Anfang der 30er Jahre begann wieder die Aufrüstung, 300.000 Männer wurden eingestellt. Am 10. Oktober 1932 wurde vom Obersten Sowjet ein neues Wehrgesetz verabschiedet. Zum 1. Januar 1933 hin sollten 550.000 Männer des Jahrganes 1912 eingezogen werden.
Die Wehrpflichtigen wurden vollständig eingezogen, wer sich weigerte wurde verhaftet oder zwangsrekrutiert. Die 550.000 Wehrdienstleistenden werden in die STAWKA-Reserve eingeteilt. Zum 1. Januar 1934 werden ebensoviele Wehrdienstleistende des Jahrgangs 1913 eingezogen. Die Dauer des Wehrdienstes wurde auf 24 Monate festgeschrieben, häufig werden die Männer aber schon nach 18 Monaten entlassen.