* Die eigentliche Exekutivmacht lag beim König, wurde aber durch den Generalgouverneur auf Anraten des Exekutivrats ausgeführt. * Der Präsident des Exekutivrats des Freistaates (Premierminister) wurde durch den Generalgouverneur ernannt, nachdem er vom Unterhaus (Dáil Éireann) gewählt wurde. Die weiteren Minister wurden durch den Präsidenten nach einer Abstimmung im Dáil benannt. * Der Generalgouverneur, im Namen des Königs, versammelt das Oireachtas und löst es auf Anraten des Exekutivrats auf. * Der König war formell, zusammen mit Ober- und Unterhaus, Teil des Oireachtas. Kein Gesetzesvorschlag wurde offiziell Gesetz bis es die Zustimmung des Königs hatte – diese Zustimmung wurde durch den Generalgouverneur im Auftrag des Königs gegeben. Der Generalgouverneur hatte (theoretisch) die Möglichkeit ein Veto gegen einen Gesetzesvorschlag einzulegen und konnte es so um bis zu ein Jahr verzögern. * Alle Richter wurden auf Anraten des Exekutivrats vom Generalgouverneur ernannt.
Bis 1927 hatte der Generalgouverneur weiterhin die Rolle des Vertreters der britischen Regierung im irischen Freistaat. Dies bedeutete, dass die offizielle Korrespondenz zwischen britischer und irischer Regierung über den Generalgouverneur lief, der auch Zugang zu britischen Regierungsdokumenten hatte. Er konnte so auch geheime Instruktionen der britischen Regierung erhalten und zum Beispiel bestimmte Gesetze wie die zur Abschaffung des Treue-Eids blockieren.