Zitat von Vertrag zur Lieferung von Handfeuerwaffen und Maschinengewehren zwischen der Springfield Armory und der Browning Arms Corporation mit dem Kriegsministerium der Republik China § I) a) Das Springfield Armory verpflichtet sich dazu, zum Ersten Dezember 1932 19.000 Gewehre des Typ SpringfieldM1903 an die Republik China zu liefern. b) Die Browning Arms Corporationen verpflichtet sich dazu, zum Ersten Dezember 1932 1.000 Maschinengewehre des Typ BrowningM1919 an die Republik China zu liefern.
§ II) a) Das Springfield Armory verpflichtet sich dazu, ab dem Ersten Januar 1932 zu jedem Monatsersten 38.000 Gewehre des Typ SpringfieldM1903 an die Republik China zu liefern. b) Die Browning Arms Corporationen verpflichtet sich dazu, ab dem Ersten Januar 1933 zu jedem Monatsersten 2.000 Maschinengewehre des Typ BrowningM1919 an die Republik China zu liefern.
§ III) a) Zu jedem Modell SpringfieldM1903 werden zusätzlich 120 Schuss Munition geliefert. b) Zu jedem Modell BrowningM1919 werden zusätzlich 600 Schuss Munition geliefert.
§ IV) a) Der Transport der Waren wird von der Springfield Armory und der Browning Arms Corporation auf dem Seeweg übernommen. b) Sollte der Transport auf dem Seeweg aus nicht näher zu definierenden Gründen unmöglich gemacht werden, werden die Waren auf dem Luftweg oder einer anderen Route zur See transportiert werden. In diesem Falle ist eine Preiserhöhung unter Zustimmung beider Vertragsparteien möglich.
§ IV) a) Der Preis für ein Modell des SpringfieldM1903 beträgt 982 Dollar. b) Der Preis für 120 Schuss Munition für das SpringfieldM1903 beträgt 117.84 Dollar. c) Der Preis für ein Modell des BrowningM1919 beträgt 1721 Dollar. d) Der Preis für 600 Schuss Munition für das Browning M1919 beträgt 206.52 Dollar. e) Transport- und Zollkosten sind im Preis inbegriffen.
§ V) a) Der Vertrag ist gültig, bis einer der Vertragspartner ihn mit einer 3 Monatigen Frist aufkündigt. b) Der Vertrag darf modifiziert werden, wenn beide Vertragsparteien den Umständen der Modifizierung zustimmen.