Da die Stimmabgabe Rumäniens somit nicht erfolgt ist, und es somit auch keine Gegenstimme gab, verkündete Sir James Eric Drummond, ständiger Generalsekretär des Völkerbundes, folgendes Ergebnis:
"Einstimmig wurde in der Völkerbundsabstimmung von allen zur Stimmabgabe berechtigten Mitgliedern beschlossen, dass ein Handelsembargo gegen das Kaiserreich Japan durchgeführt wird. Wie und in welcher Form werden die drei ständigen Mitglieder der Völkerbundsversammlung Deutschland, Frankreich und Großbritannien nun gesondert klären."
Der britische Abgeordnete erhob sich und begab sich, gemeinsam mit Generalsekretär Sir James Eric Drummond in einen Nebenraum. Dort würden die drei Abgeordneten nun die genauen Bestimmungen des Embargos aushandeln.
Der ABgeordnete der Weimarer republik atmete erleichtert auf. Dies war ein erster schritt in die richtige Richtung, doch Japan war zumindest aus dem Völkerbund ausgetreten und musste sich nicht an die aufgestellten Bedingungen halten - es waren also drastische Maßnahmen notwendig.
Die Abgeordneten Frankreichs, Großbritanniens und des Deutschen Reiches sowie der Generalsekretär des Völkerbundes Drummond fanden sich in einem Nebenraum ein.
Drummond leitete die Debatte ein.
"Meine sehr verehrten Herren Abgeordneten aus Deutschland, Frankreich und England. Der Völkerbund hat Ihnen und mir die Aufgabe erteilt, die Bedingungen des Wirtschaftsembargos gegen das Kaiserreich Japan auszuhandeln. Ich werde dabei nur beratende und, schlussendlich, absegnende Kraft sein."
Damit nickte er dem britischen Abgeordneten zu. Dieser begann zu sprechen.
"Meine Herren, wenn Sie erlauben: Ich habe bereits Vorschläge ausgearbeitet. Diese lauten:
1. Alle Völkerbundsmitglieder verpflichten sich bis zum 1. Januar 1934, keine Technologie mehr nach Japan einführen, welche zur Herstellung von Kriegswaffen direkt, das heißt ohne weitere Änderungen, einsetzbar ist. Darunter fallen auch jede Art von Waffen.
2. Alle Völkerbundsmitglieder verpflichten sich, bis zum 1. Juni 1934 alle Metallschrottlieferungen einzustellen.
3. Alle Völkerbundsmitgleider verpflichten sich, bis zum 1. Juli 1934 alle ERdöltransporte nach Japan einzustellen.
Somit wären binnen eines halben Jahres alle wichtigen, militärisch verwendbaren Wirtschaftszweige Japans aus dem Ausland stillgelegt. Im Falle eines japanischen Angriffes können die Termine noch verschärft werden, sodass eine schnellere Lösung erzielt werden kann".
"Diese Restriktionen sind durchaus annehmbar für uns. Japan ist für keines unserer Länder wirtschaftlich von zu großer Bedeutung und Japan verlor mit cChina schon den wichtigsten seiner Handelspartner. Das würde die Wirtschaft völlig ruinieren, solange weder die USA noch die UdSSR massiv Unterstützung für Japan zusichert. vor allem würde es uns in eine günstige Verhandlungsposition bringen, um einen schnellen Frieden zu erwirken."
Drummond nickte nun. Somit war das Wirtschaftsembargo beschlossene Sache. Er verliess den Saal wieder und betrat den grossen Hauptsaal. Laut las er nun die Punkte des Embargos den anderen Voelkerbundsmitgliedern vor.
1. Alle Völkerbundsmitglieder verpflichten sich bis zum 1. Januar 1934, keine Technologie mehr nach Japan einführen, welche zur Herstellung von Kriegswaffen direkt, das heißt ohne weitere Änderungen, einsetzbar ist. Darunter fallen auch jede Art von Waffen.
2. Alle Völkerbundsmitglieder verpflichten sich, bis zum 1. Juni 1934 alle Metallschrottlieferungen einzustellen.
3. Alle Völkerbundsmitgleider verpflichten sich, bis zum 1. Juli 1934 alle Erdöltransporte nach Japan einzustellen.